Das CH-Bundesgerichtsurteil 1987 - ohne Akten - führte zum Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes vom 19.04.1993, indem die Berufsbewilligung zivilrechtlicher Natur zu beurteilen ist. Die Schweiz jedoch begeht permanent criminal contempt of court, indem sie weiterhin Berufsbewilligungen ausschliesslich administrativ - ohne unabhängiges, unparteiliches Gericht - beurteilt.
1985-1986 verbot die Zürcher "Gesundheits-"Behörde steriles Injektionsmaterial für Drogenabhängie. Dieses illegale Spritzenabgabeverbot verursachte einen schon damals voraussehbaren sozio-kulturellen Genocid allein in Zürich mit über 5'000 Opfern mit Todes- & Krankheitsfolgen. Als Arzt erstattete ich deswegen Strafanzeige, auch gestützt auf ein Gutachten von Professor Günter Stratenwerth, welche nach 20 Monaten als sog. Affaire kostenlos eingestellt wurde.
Als selbständiger Arzt seit 1981 und seit 1989 in Zürich auf Hausbesuche spezialisiert, werden von der "Gesundheits-"Behörde pausenlos - ca. 20-30 - Strafanzeigen gegen meine Tätigkeit als Arzt - primum nihil nocere - verursacht, welche allesamt eingestellt wurden.
Ausserdem brach die "Gesundheits-"Behörde zwei Mal (2009 & 2015) in von mir benutzte Büroräumlichkeiten ein und stahl Fahrhaben bestehend aus PC's, Unterlagen, Medikamente, Akten etc..
2018/9 mussten die Behörden-Einbrecher und Diebe vom Einbruch 2015 auf meinen Herausgabebefehl hin diejenige Fahrhabe von 2015 persönlich zurückbringen.
Es gibt Ausschnitte von 3 Kameras vom Einbruch 2015 von den TäterInnen und Videoaufnahmen von 2019, die zwei von den Behörden-Einbrecher aufnahmen, wie diese das Diebesgut vom Lift ins Büro tragen.